Allgemeine Geschäftsbedingungen der WasSchBer GmbH & Co. KG
Haupstraße 16, 49835 Wietmarschen
- 1 Geltungsbereich / Form
(1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden („Kunde“). Die AGB gelten nur gegenüber Unternehmern i.S.d. § 14 BGB oder Freiberuflern sowie juristischen Person des öffentlichen Rechts.
(2) Die AGB gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der WasSchBer GmbH & Co. KG (nachfolgend „WasSchBer“), insbesondere für die entgeltliche Überlassung von Softwareprogrammen bzw. -lizenzen und / oder der Einräumung von Nutzungsrechten an der Software entsprechend der Leistungs- / Produktbeschreibung oder dem Angebot.
Darüber hinaus gelten die AGB auch für separat zu erbringende Leistungen von WasSchBer, die im Zusammenhang mit der Überlassung und danach anfallen (Installation, Schulungen, Support etc.). und für alle zukünftigen gleichartigen Geschäfte zwischen WasSchBer und den Kunden.
(3) Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Kunde im Rahmen der Bestellung auf seine AGB verweist und wir dem nicht ausdrücklich widersprechen.
(4) Individuelle Vereinbarungen (z.B. Rahmenlieferverträge, Qualitätssicherungsvereinbarungen) und Angaben in unserer Auftragsbestätigung haben Vorrang vor den AGB.
(5) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), sind schriftlich abzugeben. Schriftlichkeit in Sinne dieser AGB schließt Schrift- und Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) ein. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.
(6) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
- 2 Angebote, Vertragsschluss
(1) Die Angebote von WasSchBer sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Die Bestellung von Softwareprodukten oder Softwarelizenzen und / oder die Beauftragung für Dienstleistungen gelten als unverbindliche Anfrage des Kunden. WasSchBer erstellt dem Kunden in diesem Fall ein individuelles und verbindliches Vertragsangebot und übermittelt es elektronisch an diesen. Sofern der Kunde das Angebot annimmt, kommt der Vertrag durch die Zusendung der Auftragsbestätigung durch WasSchBer („Auftragsbestätigung“) zustande.“
- 3 Lieferung, Liefergegenstand, Nutzungsrechte, Updates
(1) Die Lieferung der Softwareprodukte erfolgt entsprechend der Produktbeschreibung in der Dokumentation. Die Angaben zu der Software von WasSchBer in Prospekten, Anzeigen, Dokumentationen oder sonstigen Schriften sind als Beschreibung des Funktionsumfanges zu verstehen und stellen keine Garantie für die Beschaffenheit der Software dar. Eine Garantie wird nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung gewährt. Eine Installation/Implementierung oder Schulung durch WasSchBer erfolgt nur im Falle einer gesonderten Vereinbarung.
(2) Die Lieferung erfolgt digital über die Bereitstellung des Lizenzschlüssels. Im Falle der Nutzung einer Software über das Internet mittels einer anderen Software oder eines Browsers erfolgt keine physische Überlassung der Software, sondern eine Übermittlung von Zugangsdaten oder Lizenzschlüsseln, um die Nutzung der Software durch den Kunden zu ermöglichen
(3) Geschuldet zur Überlassung ist die Version der Software entsprechend des Angebotes von WasSchBer. Sofern WasSchBer die Software kundenspezifisch verändert, hat der Kunde kein Recht zur exklusiven Nutzung der an ihn angepassten Software. WasSchBer darf die für den Kunden entwickelten Spezifikationen oder Programmbestandteile frei nutzen und auch andere Kunden verkaufen.
(4) Updates sind von WasSchBer nicht geschuldet; diese stellen eine gesondert zu beauftragende, entgeltpflichtige Leistung von WasSchBer dar.
(5) Ein Anspruch auf die Herausgabe der Quellcodes besteht nicht.
(6) Der Kunde darf die Software nur in dem Umfang nutzen, der vertraglich festgelegt ist. Beim Vertragstyp Kauf erhält der Kunde die Nutzungsbefugnis auf unbestimmte Zeit; beim Vertragstyp Miete für die vertraglich vereinbarte Dauer.
- 4 Zahlungsbedingungen, Preise, Rechnungsstellung und –versand
(1) Sämtliche in Angeboten und Produktunterlagen aufgeführten Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3) Rechnungen sind innerhalb einer Frist von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
(4) Rechnungen des Vertragstyps Kauf werden Rechnungen nach Lieferung der vertragsgegenständlichen Software gestellt.
(5) Bei Softwaremietverträgen bestimmt sich die Fälligkeit nach den Bestimmungen des Mietvertrages. Sofern dort nichts Abweichendes geregelt ist, beginnt die Vergütungspflicht mit Abschluss des Mietvertrages. Die Vergütung ist quartalsweise im Voraus zu entrichten.
(6) Sofern ein Dauerschuldverhältnis zwischen WasSchBer und dem Kunden vereinbart worden ist, sind die Zahlungen des Kunden im Wege eines SEPA-Lastschriftmandates zu erbringen und von WasSchBer einzuziehen. Sollte der Kunde das SEPA-Lastschriftmandat im Laufe der Geschäftsbeziehung widerrufen oder im laufenden Kalenderjahr mehr als 3 Rücklastschriften erfolgen, ist die noch offene Vergütung von WasSchBer sofort fällig.
(7) WasSchBer ist berechtigt, Rechnungen im elektronischen Format zu stellen. Änderungen der Kontakt- bzw. Rechnungsadresse sind WasSchBer unverzüglich mitzuteilen.
(8) Nach Ablauf der unter Abs. 3 geregelten Zahlungsfrist, gerät der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug. Ab Beginn des Verzuges ist WasSchBer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des jeweils gültigen gesetzlichen Verzugszinssatzes zu verlangen.
(9) Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.
- 5 Gewährleistung
(1) Die Parteien sind sich darüber einig, dass ein Mangel nur dann erheblich ist, wenn dieser sich nicht nur unerheblich auf die Gebrauchstauglichkeit der überlassenen Softwareanwendung auswirkt, da es nicht auszuschließen ist, dass Softwareprodukte völlig fehlerfrei arbeiten.
Ein Sachmangel ist daher nur dann anzunehmen, wenn die Software bei vertragsgemäßer Nutzung nicht die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen erbringt und dadurch die Eignung der Software zur vertragsgemäßen Nutzung mehr als nur unerheblich beeinträchtigt ist. Eine Funktionsbeeinträchtigung des Programms, die aus Hardwaremängeln, Umgebungsbedingungen, Fehlbedienungen o.ä. resultiert, stellt kein Mangel dar.
(2) Die Gewährleistungsfrist ist auf ein Jahr nach Überlassung der Software beschränkt.
(3) Sofern bereits bei Gefahrübergang ein Sachmangel vorlag, wird WasSchBer diesen auf eigene Kosten beseitigen oder eine Ersatzsoftware liefern. Alternativ ist es WasSchBer gestattet eine Updateversion der Software anzubieten. Der Kunde ist zur Abnahme einer neueren Programmversion insoweit verpflichtet. Die für die Nacherfüllung anfallenden Kosten trägt WasSchBer.
(4) Weitere Gewährleistungsrechte (Rücktritt, Minderung, Aufwendungs- oder Schadensersatz) können von dem Kunden erst eingefordert werden, wenn WasSchBer zwei Mängelbeseitigungsversuche gem. Abs. 3 erfolglos durchgeführt hat. Für den Fall eines Rücktritts haben die Parteien sich die gegenseitig gewährten Leistungen zurückzugewähren; davon nicht umfasst sind gesondert erbrachte Dienstleistungen von WasSchBer.
- 6 Haftung
(1) WasSchBer leistet Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund (z.B. aus rechtsgeschäftlichen und rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnissen, Sach- und Rechtsmängeln, Pflichtverletzung und unerlaubter Handlung), nur in folgendem Umfang:
- Die Haftung bei Vorsatz, Arglist und aus Garantie ist unbeschränkt.
- Bei grober Fahrlässigkeit haftet WasSchBer in Höhe des typischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schadens.
- Bei einfach fahrlässiger Verletzung einer Kardinalpflicht (Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet) haftet die WasSchBer in Höhe des typischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schadens, höchstens jedoch mit 10.000,00 EUR je Schadensfall und EUR100.000,00 EUR für alle Schadensfälle aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag insgesamt.
(2) WasSchBer bleibt der Einwand des Mitverschuldens vorbehalten. Der Kunde hat insbesondere die Pflicht zur Datensicherung und zur Abwehr von Schadsoftware nach dem jeweils aktuellen Stand der Technik.
(3) Bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Regelungen ohne Änderungen.
(4) Eine weitergehende Haftung von WasSchBer, insbesondere die Haftung auf entgangenen Gewinn und indirekte Folgeschäden des Kunden, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht für einen etwaigen Freistellungsanspruch des Kunden bei Schutzrechtsverletzungen.
- 7 Kundenreferenzen
Der Kunde stimmt zu, dass WasSchBer die Firmenbezeichnung und sein Geschäftslogo für geschäftliche Aktivitäten, insbesondere zu Marketing- und Werbezwecken nutzen darf.
- 8 Schlussbestimmungen
(1) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis kann nur schriftlich aufgehoben werden. Die Einhaltung der Schriftform ist Voraussetzung der Wirksamkeit der Erklärung. Zur Wahrung der Schriftform genügt eine Übermittlung in Textform, insbesondere mittels E-Mail.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz von WasSchBer, also 49808 – Lingen (Ems).
(3) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien sind sich einig, in einem solchen Fall die unwirksamen Bestimmungen durch wirksame Bestimmungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommen.
Stand: 05/2024